Häufige Fragen
Die Bedeutung von Mobilität wurde uns in den letzten Jahren im familiären Umfeld sehr bewusst. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden Verantwortung für die qualitativ hochwertige Versorgung mit Mobilitätsprodukten zu übernehmen.
Gerne können Sie die Fahrzeuge in unseren Verkaufsräumen an der Badener Straße 1, 33659 Bielefeld ohne Terminvereinbarung Probe fahren. Wir haben immer eine umfangreiche Auswahl an Elektromobilen für alle Bedürfnisse zur Auswahl.
Bei uns finden Sie eine Auswahl für jeden Geldbeutel. Vom günstigen Gebrauchten bis zum hochwertigen Premiummodell – wir haben wir für jede Situation ein passendes Elektromobil für Sie.
Wir arbeiten mit der Teambank zusammen. Diese bietet Ihnen unkomplizierte Finanzierungslösung für einen Kaufpreis von bis zu 5000 €.
Gerne liefern wir Ihr Elektromobil bis an die Grenze von Ostwestfalen-Lippe kostenlos aus. Für eine darüber hinausgehende Lieferung ist eine individuelle Vereinbarung möglich.
Grundsätzlich sind motorisierte Krankenfahrstühle fahrerlaubnisfrei.
Krankenfahrstühle sind grundsätzlich Fahrzeuge im Sinne der StVO (VwV zu § 24 Abs. 2 StVO), dürfen aber dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden. Auf Schrittgeschwindigkeit (ca. 7 km/h) ist zu achten.
Folglich darf man damit auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Bereiche usw. fahren. Eine Fahrbahnbenutzungspflicht besteht nicht. Eine Nutzung von Radwegen oder der Fahrbahn ist nicht untersagt.
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